Ab dem 01.02.2014 wird auf das neue SEPA-Zahlverfahren umgestellt, welches im nationalen und europäischen Zahlungsverkehr als einheitliche Regelung in 28 EU Staaten Pflicht wird.
Das bedeutet für Sie, dass die IBAN und die BIC Nummer zukünftig auch für alle Überweisungen im Inland benötigt werden. Nach dem 01.02.2016 fällt zudem für grenzüberschreitende Zahlungen die BIC zur Identifizierung der Kontoverbindung weg.
Falls die IBAN und BIC nicht auf Ihrem Briefbogen stehen, sollte dies bis Anfang des neuen Jahres nachgeholt werden!
This article was written by Janine Schroeder-Otte