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Stand 2018/2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign & Programmierung (AGG/ AGB)
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Erstellung von Konzepten, Designs, Programmierung und Applikationen zwischen Schroeder Business Design und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Designer/ Programmierer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Designer/ Programmierer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Angebote von Schroeder Business Design sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung von Schroeder Business Design zustande, zudem dadurch, dass Schroeder Business Design mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. Schroeder Business Design kann eine schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Auftraggebers verlangen. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen von Schroeder Business Design in derunter www.schroederbusiness.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Schroeder Business Design im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise
Nachahmung ist unzulässig. 1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber Schroeder Business Design zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. 1.3 Schroeder Business Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Schroeder Business Design bleibt in jedem Fall, auch wenn wir das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt haben, berechtigt, die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. 1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Schroeder Business Design und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 1.5 Schroeder Business Design ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Schroeder Business Design zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Schroeder Business Design, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. 1.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Schroeder Business Design formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Schroeder Business Design. 1.7 Die von Schroeder Business Design erstellte oder gelieferte Anwendung ist urheberrechtsfähig. Alle Rechte hieran stehen im Verhältnis der Vertragsparteien ausschließlich Schroeder Business Design zu. Soweit die Nutzungsrechte Dritten zugesagt sind, hat Schroeder Business Design entsprechende Verwertungsrechte. 1.8 Der Kunde erhält im Rahmen des Vertrages die Befugnis, die er benötigt, um die Anwendung so zu nutzen, wie dies in den nachfolgenden Regelungen beschrieben ist. Der Kunde darf Internetanwendungen auf die Arbeitsspeicher und Festplatten seines Internet-Rechners sowie gegebenenfalls den Rechnern seines Providers laden und für seine Zwecke nutzen. Anwendungen, die nicht für den Einsatz im Internet bestimmt sind, darf der Kunde auf die Festplatten seiner eigenen Computer nur für den in dem Lizen vertrag geregelten vereinbarten Umfang installieren und für seine Zwecke nutzen. Eine Vervielfälti- gung der Anwendungen und der Vertrieb über dieses Maß hinaus ist ihm untersagt. Es ist dem Kunden jedoch erlaubt, in den Dokumenten, die den technischen Ablauf nicht beeinflussen, Text- oder Bildkorrekturen vorzuneh- men. Die Anwendung darf jedoch lediglich für die eigenen Zwecke des Kunden genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Andere Verwertungsarten der Anwendung, insbesondere die Portierung des Flussdiagramms in andere Programmiersprachen und die Bearbeitung von den Programm – Ablauf beeinflussenden Dateien sind untersagt. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Anwendung zu verleihen oder zu vermieten. 1.9 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwicklungs okumentation sowie des Quell sofern es sich nicht vertraglich vereinbart wurde. Er erhält bei kompilierten Programmen, Java-Applets und CGI- Programmen und anderen Programmen den Quelltext nicht. 1.10 Überläßt der Kunde Schroeder Business Design im Rahmen der Gestaltung von Anwendungen Daten,
, Texte, Bilder, Film- oder Tondokumente, so hat er sicherzustellen, daß diese Zulieferungen frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorhergesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Kunde stellt Schroeder Business Design insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. 1.11 Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Schroeder Business Design berechtigt, die von uns erstellten Anwendungen ganz oder teilweise in eigene oder fremde Dokumente zu übernehmen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Für die Nutzung von Leistungen durch Schroeder Business Design in einer anderen als der vertraglich vorhergesehenen Form kann Schroeder Business Design die üblichen Lizenzgebühren erheben. Jede anderweitige Nutzung der Lieferung oder Leistungen von uns bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Schroeder Business Design. 1.12 Schroeder Business Design ist berechtigt, in allen von uns erstellten Dokumenten, Programmen, Anwendungen, etc. einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, der Schroeder Business Design als Urheber ausweist. Dieser Urheberrechtsvermerk darf vom Kunden nicht entfernt werden. 1.13 Der Kunde verpflichtet sich, die im Internet abrufbaren Leistungen, die von Schroeder Business Design erstellt oder miterstellt wurden, mit einem Urheberhinweis auf Schroeder Business Design zu versehen. Insbeson- dere ist in einem Impressum ein entsprechender Hinweis und, falls dies technisch möglich und von Schroeder Business Design erwünscht ist, ein von Schroeder Business Design aufzunehmen. 1.14 Wer die Urheberrechte von Schroeder Business Design verletzt, kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann Schroeder Business Design die Herausgabe des Gewinnes, der dadurch erzielt war, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen. 2 Vergütung 2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wenn vor Auftragserteilung nichts anderes zwischen Auftraggeber und Schroeder Business Design vereinbart wurde, sind die Vergütungen sofort nach Rechnungseingang und ohne Abzug zu zahlen. 2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. 2.3 Grundsätzlich ist nach vorheriger Vereinbarung auch die Vergütung per Ratenzahlung möglich. Hier wird ein Aufschlag von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (BGB § 288 II nf) auf den Rechnungsbetrag erhoben, die Ratenzahlung erfolgt jeweils bis zum 15. jeden Monats. Sollte die Ratenzahlung in Vollzug geraten, so ist der gesamte Betrag sofort fällig. 2.4 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Schroeder Business Design. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von Schroeder Business Design erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. 2.5 Bei Zahlungsverzug ist Schroeder Business Design berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (BGB § 288 II nf). Für jede Mahnung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 8,00 EUR zzgl. Portokosten an. Schroeder Business Design behält sich vor Auftraggeber, die Rechnungen wiederholt säumig zahlen, per Vorfaktur zu beliefern. 3 Fremdleistungen 3.1 Schroeder Business Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schroeder Business Design hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen. 3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Schroeder Business Design abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Schroeder Business Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. 3.3 Im Falle offensichtlicher Mängel gilt eine Rügefrist von 2 Wochen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung von Schroeder Business Design in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 4 Eigentum, Rückgabepflicht 4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Schroeder Business Design spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. 4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe/ Programmierung oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht von Schroeder Business Design, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
5 Herausgabe von Daten
5.1 Schroeder Business Design ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Schroeder Business Design ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 5.2 Hat Schroeder Business Design dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Schroeder Business Design verändert werden.
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. 5.4 Schroeder Business Design haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. 6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster 6.1 Der Auftraggeber legt Schroeder Business Design vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor. 6.2 Soll Schroeder Business Design die Produktionsüberwachung durchführen, schließen Schroeder Business Design und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Schroeder Business Design die Produktionsüberwa- chung durch, entscheiden wir nach eigenem Ermessen und geben entsprechende Anweisungen. 6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Schroeder Business Design zehn einwandfreie Muster unentgeltlich. 7 Haftung und Gewährleistung 7.1 Schroeder Business Design haftet nur für Schäden, die wir selbst oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Schroeder Business Design auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von Schroeder Business Design oder der Erfüllungs- gehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenser- satzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schroeder Business Design oder der Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Schroeder Business Design oder der Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftragge- ber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von Schroeder Business Design insoweit entfällt. 7.5 Schroeder Business Design haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzufüh- ren. 7.6 In keinem Fall haftet Schroeder Business Design für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden. 7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Schroeder Business Design erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber Schroeder Business Design zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung von Schroeder Business Design in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Zur Vermeidung späterer Reklamation ist der Kunde verpflichtet das Werk in seinem vollen Funktionsumfang innerhalb der 2 Woche Rügefrist zu testen. 7.8 Schroeder Business Design weist ausdrücklich darauf hin, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Internet-Anwendungen so zu entwickeln, daß sie unter allen Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. Schroeder Business Design übernimmt insoweit nur die Gewährleistung dafür, daß die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Anforderungen und unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen. 7.9 Schroeder Business Design gewährleistet bei Programmen, die direkt auf den Computer des Kunden lauffähig sein sollen, sowie bei Java-Applets und CGI-Programmen, daß aufgrund der vom Kunden übergebenen Testdaten die Funktionen des Programms ausführbar sind. Stellt der Kunde keine Testdaten zur Verfügung, so wird die Funktionalität der Anwendung nur im Hinblick auf die mit eigenen Testdaten erzeugte Datenkonstellation gewährleistet. 7.10 Schroeder Business Design leistet Gewähr durch Nachbesserung. Dafür notwendige Dienstleistungen werden nur von Schroeder Business Design erbracht. Eine neue Anwendungsversion ist vom Kunden auch dann zu übernehmen, wenn dies für ihn zu einem zumutbaren Anpassungsaufwand führt. 7.11 Gewährleistungsrechte, insbesondere Ansprüche auf Aufwendungsersatz für Mangel-beseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten sind ausgeschlossen. 7.12 Der Kunde trifft die ihm möglichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation von Fehlern. Er überläßt Schroeder Business Design im Gewährleistungsfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbe- seitigung. 7.13 Für Störungen oder Fehler, die durch die Umgebung (z.B. Hardware, Betriebssysteme, Software, Datenleitungen) verursacht oder mitverursacht sind oder sein können, haftet Schroeder Business Design nicht. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Anwendung selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt. Wird Schroeder Business Design darauf hin tätig, so stellt sie dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung. 7.14 Voraussetzung für jede Gewährleistung ist eine Mängelrüge und der Nachweis des Kunden, daß der Mangel auf den Lieferungen oder Leistungen von Schroeder Business Design beruht. Verspätete, unzureichende und unbegründete Rügen befreien Schroeder Business Design von ihrer Leistungspflicht. 7.15 Hat der Kunde HTML-Dokumente und Anwendungen abgenommen, so wird Schroeder Business Design Änderung gegen gesonderte Vergütung auf Wunsch des Kunden vornehmen. 8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen 8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für Schroeder Business Design Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. 8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Schroeder Business Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von Schroeder Business Design, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Schroeder Business Design übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Schroeder Business Design im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. 9 Schlussbestimmungen 9.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz Schroeder Business Design als Gerichtsstand vereinbart. 9.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbe- dingungen nicht. 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich hier eine Lücke bzw. das Fehlen der Voraussetzungen für ein Leistungs- schutzrecht herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich und faktisch möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. 11 Hinweis Schroeder Business Design, Inhaberin Janine Schroeder-Otte Die oben aufgeführen AGG/ AGB ́s gelten auch für von Schroeder Business Design beauftragten Freiberuflern oder Kooperationspartner/ externe Unternehmen, die Schroeder Business Design zum Auftrag hinzugezogen hat. 12 Haftungshinweis Urheberrechtsverstöße Bezugnehmend auf das Amtsgerichts Oldenburg (Urteil vom 17. April 2015, Az.: 8 C 8028/15) weisen wir darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung ersetzen können und von Ihnen zugesandtes nur geprüftes Bild- und Textmaterial verwenden. Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre Texte und Ihr Fotomaterial prüfen müssen, ob ein Urheberrecht Dritter besteht. 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